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   OVG Niedersachsen, 09.10.2003 - 12 ME 425/03   

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https://dejure.org/2003,23913
OVG Niedersachsen, 09.10.2003 - 12 ME 425/03 (https://dejure.org/2003,23913)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.10.2003 - 12 ME 425/03 (https://dejure.org/2003,23913)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Oktober 2003 - 12 ME 425/03 (https://dejure.org/2003,23913)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Kein Mehrbedarf bei nicht gegebener alleiniger Sorge; keine alleinige Sorge für die Pflege und Erziehung, wenn Hilfeempfänger nachhaltig unterstützt wird; hier durch Großeltern

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 23 Abs 2 BSHG
    Alleinerziehende; Alleinerziehender; Alleinerziehung; elterliche Sorge; Elternteil; Erziehung; Familienangehöriger; Großeltern; Hilfeempfänger; Mehrbedarf; Mehrbedarfszuschlag; Pflege; Sorgeberechtigung; Sozialhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 08.07.1997 - 4 L 3222/97

    Sozialhilfe; Alleinerziehender; Getrennt lebende Eltern; Abwechslung mit der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.10.2003 - 12 ME 425/03
    Eine alleinige Sorge für die Pflege und Erziehung i.S. des § 23 Abs. 2 BSHG ist dann nicht gegeben, wenn der erziehende Hilfeempfänger bei der Pflege und Erziehung so nachhaltig unterstützt wird, wie es sonst der andere Elternteil zu tun pflegt (4. Senat des erkennenden Gerichts, Beschl. v. 8.7.1997 - 4 L 3222/97 -, FEVS 48, 24 ff.).
  • LSG Hamburg, 26.09.2005 - L 5 B 196/05

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt

    Allerdings kommt auch nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte der Status 'Alleinerziehender" einem Elternteil dann nicht zu, wenn ein anderer Erwachsener gleichberechtigt und unentgeltlich an der Bedarfsdeckung des Kindes in erheblichem Umfang mitwirkt bzw. wenn der hilfesuchende Elternteil von dem anderen Elternteil nachhaltig unterstützt wird (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.8.1998, 24 A 6169/96; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 22.7.1988, 4 B 227/88 = FEVS 38, S. 209, vom 8.7.1997, 4 L 3222/97 = FEVS 48, 24 und vom 9.10.2003, 12 ME 425/03 = FEVS 55, 452).

    Da die tatsächlichen Verhältnisse im Einzelfall maßgeblich sind (OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 8.7.1997 a.a.O. und vom 9.10.2003 a.a.O.; Kalhorn in Hauck/Noftz a.a.O., § 21 RdNr. 14), kommt zwar dem Umstand, dass dem Antragsteller und der Kindesmutter das gemeinsame Sorgerecht zusteht, welches gemäß der Einigung über das Umgangsrecht vom 10. Dezember 2002 (faktisch) im wochenweisen Wechsel ausgeübt werden soll, nur eine gewisse Indizwirkung dafür zu, dass der Antragsteller nicht alleinerziehend ist (vgl. auch Kalhorn a.a.O., RdNr. 15).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2007 - L 13 AS 50/07

    Gewährung eines Mehrbedarfszuschlages für eine Alleinerziehende wegen der

    Vor diesem Hintergrund war in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass jedenfalls das Merkmal der Alleinerziehung dann verneint werden müsse, wenn Großeltern den betreffenden Elternteil so nachhaltig und wirksam bei der Pflege und Erziehung des Enkelkindes unterstützten, wie es sonst der andere Elternteil zu tun pflege (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - 12 ME 425/03 - in: FEVS 55, 252); auch wurde dieses Merkmal dann verneint, wenn getrennt lebende Eltern sich halbwöchentlich bei der Pflege und Erziehung des gemeinsamen Kindes abwechselten (OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Juli 1997 - 4 L 3222/97 - in: FEVS 48, 24).
  • VG Meiningen, 02.02.2006 - 8 K 1005/02

    Sozialhilferecht; Wohnungskosten; Mehrbedarf für Alleinerziehung; Regelsatz eines

    Eine Ausnahme kann dann angenommen werden, wenn ein Elternteil zusammen mit den Großeltern in deren Haushalt lebt und diese für einen Teil des Tages die Pflege und Erziehung des Kindes sicherstellen (OVG Lüneburg, B. v. 09.10.2003 - 12 ME 425/03 - FEVS 55, 452).
  • SG Hannover, 17.04.2007 - S 17 AS 672/07
    Das ist nicht der Fall, wenn der den Zuschlag begehrende Elternteil von dem anderen Elternteil nachhaltig unterstützt wird (so bereits die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zur Rechtslage nach dem Bundessozialhilfegesetz: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.08.1998 - 24 A 6169/96; Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 22.07.1988 - 4 B 227/88, vom 08.07.1997 - 4 L 3222/97 und vom 09.10.2003 - 12 ME 425/03; nunmehr Landessozialgericht Hamburg, Beschluss vom 26.09.2005 - L 5 B 196/05 ER AS).
  • SG Hildesheim, 01.07.2011 - S 55 AS 915/11
    Vor diesem Hintergrund war in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass jedenfalls das Merkmal der Alleinerziehung dann verneint werden müsse, wenn Großeltern den betreffenden Elternteil so nachhaltig und wirksam bei der Pflege und Erziehung des Enkelkindes unterstützten, wie es sonst der andere Elternteil zu tun pflege (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 09.10.2003 - 12 ME 425/03 -, FEVS 55, 252); auch wurde dieses Merkmal dann verneint, wenn getrennt lebende Eltern sich halbwöchentlich bei der Pflege und Erziehung des gemeinsamen Kindes abwechselten (OVG Lüneburg, Beschluss vom 09.07.1997 - 4 L 3222/97 -, FEVS 48, 24).
  • SG Stade, 21.08.2006 - S 17 AS 409/06
    Diese Anspruchsvoraussetzungen liegen nicht vor, wenn der erziehende Hil-feempfänger bei der Pflege und Erziehung so nachhaltig unterstützt wird, wie es sonst der andere Elternteil zu tun pflegt (vgl. ebenso Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - Az: 12 ME 425/03).
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